Unterhalt

Unter '''Unterhalt''' versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Die Verpflichtung, Unterhalt zu leisten, kann sich aus einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes ergeben. Ein veralteter Begriff lautet auch '''Alimente''', was in der französischen Sprache soviel wie „Lebensmittel“ oder „Nahrung“ bedeutet (im übertragenen Sinn kommt also der Alimentezahlende für die Ernährung auf).

== Rechtslage in Deutschland ==

''Hauptartikel'': Unterhalt (Deutschland)

In Deutschland ist der Unterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, insbesondere im Familienrecht. Für Lebenspartner gilt das Unterhaltsrecht der Ehe entsprechend. Zu beachten sind ferner die von den einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die sich im Detail durchaus unterscheiden können.

== Rechtslage in Österreich ==

Die Unterhaltsverpflichtungen von Eltern gegenüber Kindern sowie der „verkehrte“ Unterhalt von Kindern für ihre Eltern sind durch das österreichische Kindschaftsrecht, einem Teil des Familienrechts, geregelt.

Bei Scheidungen kann, falls diesbezüglich keine einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird, ein verschuldensabhängiger Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Gatten entstehen. Im Falle einer Lebensgemeinschaft entsteht kein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Partner.

== Weblinks ==

=== Österreich ===

* www.help.gv.at/Content.Node/53/Seite.530000.html help.gv.at - Offizielle Informationen zum Unterhaltsrecht in Österreich
* www.scheidungen.at www.scheidungen.at – weiterführende Informationen inkl. Unterhaltsrechner

Kategorie:Unterhaltsrecht